Bauversicherungsmakler Blog

Was sind allgemein anerkannte Regeln der Technik vs. Stand der Technik

Geschrieben von Magnus Prütt | Montag, 16.6.2025

Im Bauwesen sind Begriffe wie „anerkannte Regeln der Technik“ oder „Stand der Technik“ allgegenwärtig – in Leistungsverzeichnissen, in Gutachten, in Verträgen. Und doch: Viele Bauprofis verwenden sie synonym. Ein fataler Fehler, denn zwischen beiden liegen Welten – juristisch, technisch und haftungsrechtlich.

Wer diesen Unterschied nicht kennt oder missversteht, läuft Gefahr, Projekte auf tönernen Füßen zu errichten: Mängelrügen, Haftungsansprüche oder sogar Rückbauforderungen können die Folge sein. Besonders für Architekturbüros, die selbst Ausschreibungen formulieren oder Bauüberwachung betreiben, ist ein sicheres Verständnis essenziell.

Ziel dieses Artikels:

Wir bringen Licht ins begriffliche Dunkel – kompakt, praxisnah und fundiert. Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik wirklich? Wie unterscheiden sie sich vom Stand der Technik? Und was bedeutet das für Ihre tägliche Planung und Vertragsgestaltung?

 

Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)?

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (kurz: a.a.R.d.T.) bilden das technische Rückgrat des Bauens in Deutschland. Sie stehen für das, was sich in der Praxis bewährt hat – und was von der überwiegenden Mehrheit der Fachleute als fachlich korrekt und zuverlässig angesehen wird.

Man könnte sagen: Die a.a.R.d.T. sind die handwerklich und ingenieurtechnisch abgesegneten „Spielregeln des Bauens“. Sie gelten als Mindeststandard, der bei Planung, Ausführung und Betrieb von Bauwerken zwingend einzuhalten ist. Dabei geht es nicht zwingend um das Neueste oder Fortschrittlichste – sondern um das, was sich in der Praxis bewährt hat.

Die drei Kernmerkmale:

  1. Wissenschaftliche Fundierung
    Die Regel muss auf nachvollziehbaren, technisch-wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Es geht also nicht um Bauchgefühl oder Tradition, sondern um nachprüfbare, belastbare Erkenntnisse.
  2. Praktische Bewährung
    Nicht alles, was wissenschaftlich denkbar ist, funktioniert auch zuverlässig auf der Baustelle. Deshalb gilt: Nur was sich über einen längeren Zeitraum in der Baupraxis als tauglich erwiesen hat, kann zur anerkannten Regel der Technik werden.
  3. Allgemeine Anerkennung in der Fachwelt
    Erst wenn die Mehrheit der Fachleute eine bestimmte Methode oder Lösung als fachlich richtig und praxistauglich einstuft, spricht man von einer allgemein anerkannten Regel der Technik.

Typische Quellen für a.a.R.d.T.

  • DIN-Normen – sofern sie sich in der Praxis etabliert haben
  • VDE-Bestimmungen – z. B. für elektrische Anlagen
  • DVGW-Regelwerk – z. B. für Trinkwasser- und Gasinstallationen
  • VDI-Richtlinien – z. B. für technische Gebäudeausrüstung
  • Technische Baubestimmungen – wie sie durch die Bundesländer eingeführt werden

Aber Achtung:
Nicht jede technische Norm ist automatisch eine anerkannte Regel der Technik. DIN-Normen etwa können schneller veralten, als sie in der Praxis akzeptiert werden. Erst wenn eine Regel sich bewährt und von der Fachwelt anerkannt ist, erfüllt sie den Anspruch einer a.a.R.d.T.

 

Der Mindeststandard im Bau – warum die a.a.R.d.T. so wichtig sind

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind mehr als nur gute Praxis – sie sind rechtlich verpflichtender Maßstab. Wer sie unterschreitet, riskiert Mängelrügen, Nachbesserungsansprüche und im schlimmsten Fall Schadensersatz.

Ein zentraler Ankerpunkt: § 13 Abs. 1 Satz 2 VOB/B. Dort heißt es sinngemäß: Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht – selbst dann, wenn es technisch funktioniert oder keine sichtbaren Schäden zeigt. Für Planer:innen, Ausführende und Überwachende ist das ein messerscharfer Haftungsmaßstab.

Was bedeutet das in der Praxis?

Ein Bauwerk muss nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen – aber es muss mindestens den a.a.R.d.T. genügen. Dieser Standard ist nicht verhandelbar und auch nicht delegierbar.

Kurz: Wer darunter baut, baut mangelhaft.

Mini-Case zur Veranschaulichung:

Ein Ingenieurbüro plant die Entwässerung eines Flachdachs. Die verwendete Norm ist zwar neu, aber in der Praxis noch nicht erprobt und wird nur von wenigen Fachleuten tatsächlich angewendet. Während eines Starkregens versagt das System – es kommt zu einem erheblichen Wasserschaden.

Die Bauherrin klagt. Im Gutachterverfahren wird festgestellt: Die verwendete Lösung entsprach zwar dem Stand der Technik, nicht aber den anerkannten Regeln der Technik – denn diese setzen voraus, dass sich ein System bereits bewährt hat und breit anerkannt ist.

Fazit: Die Planenden haften – trotz Innovation. Denn das Projekt unterschritt den Mindeststandard.

 

Abgrenzung: Was ist der Stand der Technik?

Während die anerkannten Regeln der Technik für Bewährtes stehen, beschreibt der Stand der Technik das, was aktuell machbar ist – oft sogar jenseits der etablierten Praxis.

Merkmale des Stands der Technik:

  • Aktueller Entwicklungsstand: Erfasst die technologisch fortschrittlichsten Verfahren und Systeme, die derzeit verfügbar sind – unabhängig von ihrer Verbreitung oder Langzeiterfahrung.
  • Nicht zwingend bewährt oder allgemein anerkannt: Neue Entwicklungen, Pilotprojekte oder marktfrische Normen können bereits dem Stand der Technik entsprechen, auch wenn sie (noch) nicht breit eingesetzt oder durch Gerichtsurteile bestätigt wurden.
  • Einsatzbereiche mit höheren Anforderungen: Der Stand der Technik wird insbesondere dort gefordert, wo Umweltschutz, Sicherheit oder technologische Innovationskraft eine zentrale Rolle spielen – etwa bei Brandschutzanlagen, Trinkwassersystemen oder emissionsarmen Bauweisen.

Warum der Stand der Technik mehr kann, aber nicht mehr gilt:

Der große Irrtum vieler: Fortschritt ist nicht gleich Verpflichtung.
Ein neues System mag technisch überlegen sein – rechtlich entscheidend ist aber, ob es sich bereits im Feld bewährt hat. Der Stand der Technik ist daher kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zu den a.a.R.d.T. – und nur dann verpflichtend, wenn Gesetze oder Verträge ihn ausdrücklich vorschreiben.

Ein Beispiel: In vielen Umweltgesetzen (z. B. bei der Abwasserbehandlung) wird explizit der Stand der Technik gefordert. Im klassischen Hochbau hingegen bleibt der Maßstab häufig die a.a.R.d.T.

Merksatz:

Der Stand der Technik zeigt, was möglich ist.
Die a.a.R.d.T. geben vor, was mindestens getan werden muss.

 

Gegenüberstellung: a.a.R.d.T. vs. Stand der Technik

Wer Bauverträge schreibt, plant oder haftet, muss die Unterschiede zwischen den Begriffen nicht nur kennen, sondern aktiv berücksichtigen. Denn was technisch möglich ist, ist nicht automatisch der Maßstab, der rechtlich gilt.

Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium

Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

Stand der Technik

Innovationsgrad

Konservativ, bewährt, oft leicht „veraltet“

Aktuellstes, was technisch machbar ist

Verbindlichkeit

Verpflichtend im Bauvertragsrecht (z. B. VOB/B)

Nur verpflichtend, wenn gesetzlich oder vertraglich gefordert

Rechtliche Wirkung

Maßstab für Mängelhaftung

Nur relevant, wenn explizit vereinbart

Praktischer Einsatzbereich

Klassischer Hochbau, Standardbauprojekte

Umwelttechnik, Brandschutz, Hightech-Bereiche

Praxiserfahrung

Muss sich bewährt haben

Kann auch rein theoretisch-technisch sein

Anerkennung durch Fachwelt

Mehrheit der Fachleute muss zustimmen

Nicht notwendig

 

Beispiel aus der Praxis:

Beim Brandschutz von Hochhäusern kann – je nach Bundesland – der Stand der Technik verlangt werden, etwa bei Entrauchungsanlagen. Hier reicht das bloße Einhalten der a.a.R.d.T. nicht mehr aus.

Umgekehrt kann ein Planer, der ohne Not eine neue, nicht erprobte Lösung einsetzt, haftbar gemacht werden, obwohl diese theoretisch dem Stand der Technik entspricht.

Fazit:

Der Stand der Technik bietet mehr Innovationsspielraum – aber auch mehr Risiko. Die a.a.R.d.T. sind der sicherere Hafen, wenn es um rechtssichere Bauausführung geht.

 

Das Drei-Stufen-Modell der Technikstandards

Die Unterscheidung zwischen technischen Standards lässt sich als Hierarchie verstehen – je höher die Stufe, desto fortschrittlicher, aber auch rechtlich weniger verbindlich im Bauwesen.

1. Stufe: Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

  • Bewährter Mindeststandard
  • In der Praxis erprobt und fachlich breit anerkannt
  • Verbindlich in der Regelbaupraxis (z. B. nach VOB/B)

Beispiel: Eine seit Jahren etablierte DIN-Norm zur Abdichtung von Kellern

2. Stufe: Stand der Technik

  • Technologisch fortschrittlich, aber (noch) nicht flächendeckend bewährt
  • Rechtlich nur relevant, wenn ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben

Beispiel: Eine neu entwickelte, emissionsarme Heiztechnik mit wenigen Referenzprojekten

3. Stufe: Stand von Wissenschaft und Technik

  • Höchster Innovationsgrad, aktuellste Erkenntnisse aus Forschung & Entwicklung
  • Nur in besonders sensiblen Bereichen gefordert, z. B. Kerntechnik, Luftfahrt, IT-Sicherheit

Beispiel: Echtzeit-Monitoring-Systeme in Atomkraftwerken oder Hochsicherheitslaboren

 

Diese Stufen helfen nicht nur beim technischen Verständnis, sondern auch bei der vertraglichen Einordnung: Je höher der Standard, desto wichtiger ist eine klare Regelung im Vertrag.

 

Quellen und Orientierung für Baupraktiker

Wer sich im Tagesgeschäft auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik stützen muss – und das tun Planer:innen, Bauleiter:innen und Sachverständige täglich – braucht eine verlässliche Orientierung. Doch wo findet man diese Regeln konkret?

Verbindliche und praxistaugliche Quellen:

  • DIBt-Veröffentlichungen
    Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht regelmäßig Listen mit technischen Regeln, die in der Baupraxis als a.a.R.d.T. gelten – oft Grundlage für die Übernahme in die Landesbauordnungen.
  • Technische Baubestimmungen der Bundesländer
    Diese geben verbindlich vor, welche Regeln bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben einzuhalten sind. Sie enthalten häufig konkrete Verweise auf DIN-Normen, Richtlinien und sonstige Regelwerke.
  • Gerichtsurteile und Kommentarliteratur
    Besonders bei Streitfällen zeigt sich, welche Normen oder Verfahren von Gerichten als a.a.R.d.T. anerkannt werden. Kommentarliteratur zur VOB/B oder HOAI hilft dabei, diese Urteile richtig einzuordnen.

Praxistipp: Regelmäßig prüfen, was (noch) gilt

Die Bauwelt ist dynamisch. Deshalb sollten folgende Quellen regelmäßig gesichtet werden:

  • DIBt und Landesbauordnungen (mindestens halbjährlich)
  • DIN- und VDI-Updates (z. B. über kostenfreie Newsletter oder Fachportale)
  • Branchenforen, Fachzeitschriften und Webinare – oft frühzeitig Hinweise auf Änderungen oder neue Auslegungen

Wer bei den technischen Regeln auf dem neuesten Stand bleibt, baut nicht nur rechtssicher – sondern auch professioneller.

 

Fazit: Warum Architekten und Ingenieure den Unterschied kennen müssen

Die Unterscheidung zwischen den anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik ist keine akademische Fingerübung. Sie entscheidet über Planungssicherheit, Haftungsrisiken und die Qualität der gebauten Umwelt.

Wer Ausschreibungen formuliert, Bauwerke überwacht oder technische Details plant, muss wissen, auf welchem Standard sich die Leistung bewegt – und ob dieser Standard rechtlich genügt.

Relevanz in der Praxis:

  • In der Planung: Welche Systeme sind zulässig – und welche nur „nice to have“?
  • In der Ausschreibung: Wie klar wird der technische Mindeststandard definiert?
  • In der Bauleitung: Wo drohen Mängel, wenn von bewährten Regeln abgewichen wird?
  • In der Haftung: Was gilt im Schadensfall als Maßstab?

Merksatz:

„Bewährt schlägt neu – solange es keine bessere Praxis gibt.“

Und genau deshalb gilt:

Bei Unsicherheit zu technischen Standards gilt: Frühzeitig fachlichen Rat einholen.
Ob über Fachliteratur, Gutachter:innen oder spezialisierte Berater – rechtssicher baut, wer nicht auf Vermutungen setzt, sondern auf fundierte Regeln.